Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 430/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Anpassung der Betriebsrente
- IWW
§ 16 Abs. 3 BetrAVG, § ... 153 VVG, § 16 BetrAVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, § 153 Abs. 1 VVG, § 145 BGB, §145 ff. BGB, § 43 Abs. 2 SGB VI, §§ 276, 278 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72a ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 16
Anpassung; Betriebsrente; Schadensersatz; Klage auf Anpassung - rechtsportal.de
BetrAVG § 16 Abs. 1
Anspruch eines Arbeitnehmers gegen die Versorgungskasse auf Anpassung der betrieblichen Altersversorgung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 31.05.2016 - 2 Ca 2218/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 430/16
- BAG, 07.02.2019 - 3 AZN 877/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 430/16
Dies lehnte die Beklagte zu 2. mit Schreiben vom 30.01.2008 unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.10.2005 (- 7 AZR 32/05 -) ab.Der Umstand, dass er nicht bereits im zeitlichen Zusammenhang mit der ihm gegenüber ausgesprochenen Kündigung der C. Deutschland GmbH die Beklagte zu 2. auf Wiedereinstellung verklagt habe, sei auf die im Hinblick auf das Urteil des BAG vom 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 - bestehende Ungewissheit zurückzuführen.
Die Beklagte zu 2. habe ihn über das Bestehen eines Rückkehranspruchs arglistig getäuscht, indem sie eine Wiedereinstellung unter Hinweis auf das Urteil des BAG vom 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 - abgelehnt habe.
Die Beklagte hat jedoch nicht fahrlässig, geschweige denn - wie der Kläger meint - arglistig gehandelt, indem sie das Wiedereinstellungsbegehren des Klägers unter Hinweis auf die Entscheidung des BAG vom 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 - ablehnte.
- BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 430/16
Weder die Rückkehrzusage selbst, noch die weiteren Regelungen der Betriebsvereinbarung, insbesondere ihre zeitlich begrenzten Ansprüche zeigen derart gravierende Unterschiede zu der vom BAG im Jahr 2005 beurteilten Betriebsvereinbarung, dass der Beklagten bei der ihr vertretenen Rechtsauffassung Verantwortlichkeit i. S: v. §§ 276, 278 BGB vorwerfbar wäre (BAG v. 19.08.2015 - 5 AZR 975/13 -, AP Nr. 140 zu § 615 BGB).Da die Beklagte in Ansehung der Entscheidung des BAG aus dem Jahr 2005 davon ausgehen durfte, ein Rückkehrrecht habe nicht mehr bestanden, konnte sie sich auch entschuldbar darauf berufen, ein perpetuiertes Recht bestehe nicht (BAG v. 19.08.2015 a. a. O.).
- BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 430/16
Die Beklagte zu 2. habe nämlich unstreitig im Hinblick auf die Rückkehransprüche, die mittlerweile durch Urteil des BAG vom 14.03.2012 - 7 AZR 147/11 - bejaht worden seien, Rückstellungen gebildet.
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 Sa 367/10
Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 430/16
Der Kläger konnte daher die Bedingungen seines Überwechselns nicht in dem Sinne verstehen, dass ihm die Beklagte bereits damals ein annahmefähiges Angebot i. S. v. § 145 BGB unterbreitete (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.11.2010 - 1 Sa 367/10 - Rz. 112, juris). - BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 430/16
Bei der Frage, ob eine Anpassungsverpflichtung besteht, ist auf die wirtschaftliche Lage desjenigen Unternehmens abzustellen, welches als Arbeitgeber die entsprechende Versorgungszusage erteilt oder im Wege der Rechtsnachfolge erworben hat (BAG v. 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 - AP Nr. 73 zu § 16 BetrAVG). - BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 523/11
Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 430/16
Für die Bejahung eines Schadensersatzanspruches fehlt es jedenfalls an einer schuldhaften Pflichtverletzung seitens der Beklagten zu 2. Zwar war diese, sofern eine Weiterbeschäftigung des Klägers bei der C. Deutschland GmbH aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich war, nach Nr. 15 der "Rahmenbedingungen für in das Joint-venture B./S. übertretende B. AG-Mitarbeiter" zur Wiedereinstellung des Klägers verpflichtet (BAG v. 24.04.2013 - 7 AZR 523/11 - AP Nr. 63 zu § 77 BetrVG Betriebsvereinbarung). - BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05
Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 430/16
Geht das Arbeitsverhältnis im Wege eines Betriebsübergangs auf einen Betriebserwerber über, tritt dieser in die Anpassungsverpflichtung ein (BAG v. 21.02.2006 - 3 AZR 216/05 - AP Nr. 58 zu § 16 BetrAVG).